F1-Feuerwerk erhalten Sie bei uns das ganze Jahr über – ganz ohne besondere Genehmigung.
Wichtige Informationen zum Kauf von Mega-Feuerwerk außerhalb von Silvester
Ganzjähriger Erwerb mit Gewerbeschein
Mit einem gültigen Gewerbeschein oder einer Erlaubnis nach §7 bzw. §27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist es möglich, Feuerwerksartikel ganzjährig zu erwerben. Dies gilt auch für Produkte von Mega-Feuerwerk.
Für niederländische Gewerbetreibende (KVK)
Mega-Feuerwerk bietet spezielle F2-Feuerwerksartikel Vuurwerk an, die über einen Gewerbeschein der KVK Netherlands (Kamer van Koophandel – niederländische Handelskammer) bezogen werden können.
Für Privatpersonen in Deutschland:
Privatpersonen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese wird beispielsweise für besondere Anlässe wie: Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Jubiläen erteilt, sodass Feuerwerk auch außerhalb von Silvester F2 bei uns gekauft abgebrannt werden darf.
















